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Willkommen in der logopädischen Praxis

Schreiber & Schell!

Sprechende und nicht-sprechende Kinder und Erwachsene jeden Alters erhalten in unserer Praxis umfangreiche Therapie- und Hilfsangebote. Das Team ist entsprechend ausgebildet und vielseitig mit Institutionen und anderen Praxen vernetzt.

Freundliche und helle Praxisräume Unsere Praxis verfügt über eine einladende Ausstattung, um Kindern und Erwachsenen eine angenehme Behandlungsumgebung zu bieten.

Erfahrene Therapeutinnen ​ Unser Team besteht aus qualifizierten und erfahrenen Therapeutinnen, die sich mit großem Engagement um Ihre Anliegen kümmern.

Vielfältige Therapiemethoden ​ Unsere Therapeutinnen bieten eine breite Palette von Behandlungsmethoden, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Patienten zugeschnitten sind.

Wer stellt mir eine Heilmittelverordnung aus? Die Heilmittelverordnung wird von einem Facharzt (HNO, Neurologe, Phoniater), Ihrem Haus- oder Kinderarzt ausgestellt. Die Therapie muss spätestens 4 Wochen nach Ausstellungsdatum beginnen, deshalb ist es sinnvoll, zuerst einen Termin mit uns zu vereinbaren, bevor Sie sich ein Rezept ausstellen lassen.

Wie ist der Ablauf einer logopädischen Therapie und wie lange dauert sie? ​ Am ersten Termin führen wir ein Anamnesegespräch, in dem Sie uns Ihr Anliegen schildern und wir gemeinsam Erwartung und Ziele besprechen können. Im Anschluss planen wir Ihre individuelle Therapie auf Basis einer ausführlichen logopädischen Diagnostik. In der Regel dauert eine Therapieeinheit 45 Minuten. Meist findet die Therapie 1-2x die Woche statt. Die gesamte Behandlungsdauer ist individuell unterschiedlich. Einige Patienten kommen nur wenige Wochen, andere einen längeren Zeitraum.

Wie bekomme ich einen Termin? ​ Termine können Sie gerne telefonisch mit uns ausmachen. Da wir während der Behandlung nicht persönlich ans Telefon gehen, können Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück.

Welche Kosten kommen auf mich zu? In der Regel werden Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlungsfrist von 10% des Verordnungswertes sowie 10% Rezeptgebühr pro Verordnung. Dieser Betrag ist an uns zu entrichten und wird von uns an die Krankenkasse abgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Privatpatienten bitten wir die aktuellen Honorarsätze in der Praxis zu erfragen. Unser Honorar ist dem ortsüblichen Satz logopädischer Leistungen angepasst.

Was passiert, wenn ein Termin nicht rechtzeitig ( 24 Std. vorher) abgesagt wird? ​ Die Therapiestunden sind ausschließlich für Sie reserviert, weshalb wir eine Ausfallpauschale erheben, die wir Ihnen privat in Rechnung stellen müssen.

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Tel.: +49 (0) 6251 570771

Neckarstraße 55, 64625 Bensheim

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